Pneumologische Gemeinschaftspraxis
Dringender Termin
Sollte Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin einen dringenden pneumologischen Behandlungsbedarf sehen, wenden Sie sich als gesetzlich Krankenversicherte/r zunächst an Ihren Hausarzt. Dieser hat die Möglichkeit, der Überweisung zu einem Facharzt einen „Dringlichkeitscode“ oder Hausarztvermittlungsfall zu geben. Mit dem Dringlichkeitscode können Sie über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem freien Facharzt vermittelt bekommen. Für einen Hausarztvermittlungsfall meldet sich Ihr Arzt direkt bei uns.
Terminservicestelle (TSS)Untersuchungen
Polygraphie
Die Polygraphie ist der erste Untersuchungsschritt bei der Abklärung von Schnarchen und nächtlichen Atempausen. Im Zusammenhang mit der Vorgeschichte des Patienten erlaubt sie eine Beurteilung, ob das Schnarchen als krankhaft einzustufen ist, d.h. ob es zu einer Behinderung der Atmung im Schlaf führt. Bei der Polygraphie werden Atemfluss an der Nase, Beweglichkeit von Brustkorb und Bauch, Herzfrequenz, Sauerstoffgehalt des Blutes und das Schnarchen gemessen. Wir werden Ihnen in unserer Praxis das Gerät erklären, das Sie mit nach Hause nehmen, um es dort selbst anzulegen. Nach Auswertung des Befundes wird dann ein Gesprächstermin vereinbart, bei dem das weitere Vorgehen besprochen wird, ob etwa eine weiterführende Diagnostik im Schlaflabor nötig wird.
Polysomnographie
Die Polysomnografie ist die große Schlaflabormessung. Neben den bereits bei der Polygrafie erwähnten Messungen werden hier zusätzlich die Hirnströme aufgezeichnet, um eine Aussage über Tiefe und Qualität des Schlafes treffen zu können. Zur Durchführung der Untersuchung werden Sie zwei Nächte in einem Schlaflabor verbringen.